Nach Urteil weniger Lohn für private Briefträger
Wegen eines Formfehlers entschied das Bundesverwaltungsgericht nun den Post-Mindestlohn für rechtswidrig. Die ersten privaten Briefdienstleister kündigten prompt an, die Löhne zu senken. Die Gewerkschaften kritisierten die Lohnsenkung und schlugen Alarm.
Die private Postbranche sprach nach dem Urteil von einem Sieg für den Wettbewerb. Die PIN Mail AG erklärte, die Löhne ihrer Postzusteller unverzüglich auf 8,50 Euro abzusenken. Die privaten Briefzusteller hatten seit dem Post-Mindestlohn Anfang 2008 (8,00 Euro bis 9,80 Euro pro Stunde) regenmäßig die hohen Löhne beklagt. Sie halten das Lohnniveau für existenzgefährdend. Sie hatten mit der Gewerkschaft eine Vereinbarung für die neuen Brief- und Zustelldienste einen eigenen Mindestlohn von 6,50 Euro (Ost) und 7,50 Euro (West) getroffen.
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