Urteil: Betriebsrenten können auch sinken
Rentner, die eine Betriebsrente beziehen, müssen auch eine Kürzung ihrer Bezüge hinnehmen. Das entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Allerding darf die Betriebsrente nicht unter die Grenze der Leistungen bei Eintritt des Versorgungsfalles treten.
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